13. April 2021

Landtag verabschiedet neues Erwachsenenbildungsgesetz

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat in seiner Sitzung am 11. März 2021 in 3. Lesung das Gesetz zur Förderung und Weiterentwicklung der Erwachsenenbildung im Land Sachsen-Anhalt (Erwachsenenbildungsgesetzes Sachsen-Anhalt – EBG LSA) beschlossen.

Damit findet ein längerer Prozess der Novellierung dieses Gesetzes, das aus dem Jahr 1992 stammt, seinen Abschluss. Die Bestimmungen des Gesetzes finden rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 Anwendung. Dies bedeutet unter anderem, dass die neue Fördersystematik, als eine wesentliche Verbesserung im neuen Gesetz, bereits für dieses Jahr Anwendung findet.

Aktuell wird die Verordnung zum Erwachsenenbildungsgesetz endgültig abgestimmt. In ihr werden viele Details, die das Gesetz nicht regelt, für die nächste Zeit präzisiert.

Für die Träger der Erwachsenenbildung bedeutet das neue Gesetz verbesserte Planungssicherheit und eine höhere Förderung für die Arbeit. Das Gesetz regelt darüber hinaus Voraussetzungen für die Anerkennung als Einrichtung, aber auch unter welchen Bedingungen eine Anerkennung widerrufen werden kann. Im 3. Abschnitt des neuen Gesetzes werden die Grundsätze der Förderung erläutert. Die Einrichtungen erhalten einen Basiszuschuss, einen leistungsbezogenen Zuschuss und einen themenbezogenen Zuschuss. Darüber hinaus werden, nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel im Haushaltsplan des Landes, Projektfördermittel ausgereicht.

Den Wortlaut des Gesetzes finden Sie hier.