2. Dezember 2020

Coronapandemie und Erwachsenenbildung

Nachdem nun zunächst für den Monat November wieder bestimmte Teile des öffentlichen Lebens (Restaurants, Tourismus, Kultur, Theater, Kino, Breitensport) geschlossen sind, können wir für die Erwachsenenbildung feststellen, dass diese weiterhin unter Beachtung der Hygienevorschriften und des Abstandsgebotes ermöglicht ist. Wir stellen allerdings fest, dass manche Teilnehmer_innen reserviert reagieren. Sowohl die Beschränkung der Teilnehmer_innenzahl aufgrund der Einhaltung der Abstandsregelung, als auch die Zurückhaltung mancher Teilnehmer_innen führt dazu, dass einige Veranstaltungen nicht stattfinden können und andere mit einer geringeren Teilnehmerzahl als üblich.

Hinsichtlich der Auswirkungen der coronabedingten Einschränkungen in diesem Jahr hat der Landesausschuss für Erwachsenenbildung empfohlen, dass die Bemessungsgrundlage für die Förderung laut Erwachsenenbildungsgesetzes (es gilt hier die Vorvorjahresregelung) für das Jahr 2022 erneut auf Grundlage der Zahl der Unterrichtsstunden im Jahr 2019 erfolgen soll. Damit hätte der Einbruch bei den Unterrichtsstunden keine Auswirkungen auf die Förderung der allgemeinen Erwachsenenbildung.